Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den ECU File Service
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erstellung, Kalibrierung und Bereitstellung von Motorsteuerungssoftware (ECU/TCU Tuning Files) zwischen Tuning Files24 (Inhaber: Erik Schmidt, nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (sowohl gewerbliche Kunden/B2B wie Werkstätten und Tuner als auch Verbraucher/B2C).
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine Plattform zur Verfügung, über die der Kunde ausgelesene Originaldateien seines Fahrzeugsteuergeräts hochladen und modifizierte Softwarestände (z. B. Stage 1, Stage 2, Getriebesoftware, Deaktivierungen wie VMAX OFF, DTC OFF etc.) beauftragen kann.
(2) Die Bearbeitung erfolgt individuell durch erfahrene Kalibrierungsingenieure auf Basis der vom Kunden eingereichten Dateistände und technischen Angaben.
(3) Die Lieferung des fertigen Softwarestandes erfolgt rein digital per Bereitstellung zum Download im Kundenportal.
§ 3 WICHTIGER HINWEIS: Erlöschen der Betriebserlaubnis & Motorsport-Einsatz
Bitte beachten Sie vor jeder Programmierung folgende rechtliche und technische Hinweise:
(1) StVZO-Konformität: Das Aufspielen von modifizierter Motor- oder Getriebesoftware führt in der Regel zu einer Änderung der Leistungs- und Abgaswerte des Fahrzeugs. Dies hat das Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 StVZO zur Folge, sofern die Leistungssteigerung nicht unverzüglich durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA) abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.
(2) Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr: Fahrzeuge, deren Software ohne entsprechende Begutachtung/Eintragung modifiziert wurde, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht geführt werden. Die Nutzung ist ohne Eintragung ausschließlich auf Privatgelände oder im Motorsport zulässig.
(3) Herstellergarantie: Durch eine Softwareoptimierung erlischt in der Regel die Werksgarantie sowie Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller bezüglich Motor und Antriebsstrang.
(4) Versicherungsschutz: Der Kunde ist verpflichtet, jede Leistungsänderung unverzüglich seiner Kraftfahrt-Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu melden. Das Unterlassen kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden & Flash-Vorgang
(1) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die eingereichte Originaldatei fehlerfrei aus dem Steuergerät ausgelesen wurde.
(2) Spannungsversorgung beim Flashen: Der Kunde hat sicherzustellen, dass während des Schreibvorgangs auf das Steuergerät eine unterbrechungsfreie, stabile Batteriespannung (Verwendung eines professionellen Batterieladegeräts mit mindestens 25–50 Ampere Pufferstrom) gewährleistet ist.
(3) Hardware-Zustand: Das Zielfahrzeug muss sich vor dem Aufspielen der Software in einem einwandfreien mechanischen und thermischen Zustand befinden. Verschleiß an Turbolader, Injektoren, Zündspulen, Zündkerzen oder Kraftstoffpumpen kann durch eine Leistungssteigerung verstärkt zu Tage treten.
§ 5 Preise, Werkstatt-Credits & Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Konfigurator oder Kundenportal ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 % für Endkunden und Inland).
(2) Die Bezahlung erfolgt wahlweise über die angebotenen Online-Zahlungsarten (Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal) oder über vorab erworbene Werkstatt-Credits (B2B-Guthaben).
(3) Bei Nutzung von Werkstatt-Credits wird mit der Freigabe des Auftrags die entsprechende Credit-Menge unwiderruflich vom Benutzerkonto abgebucht.
§ 6 Nutzungsrechte & Urheberrecht
(1) Sämtliche vom Anbieter erstellten Kennfelder, Skripte und Kalibrierungsdaten sind urheberrechtlich geschützte Werke.
(2) Der Kunde erhält an der gelieferten Datei ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung ausschließlich auf dem im Auftrag angegebenen Einzelfahrzeug.
(3) Eine Vervielfältigung, der Weiterverkauf an Dritte, die Weitergabe in File-Sharing-Netzwerken oder die Wiederverwendung auf weiteren Fahrzeugen (Multi-Flashen) ist ausdrücklich untersagt.
§ 7 Gewährleistung & Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter gewährleistet die einwandfreie Programmierung der gelieferten Software im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Zeigt sich nachweislich ein Programmierfehler in der Datei, leistet der Anbieter kostenfreie Nachbesserung (Support-Ticket).
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Keine Haftung besteht für Schäden, die auf unzureichende Batteriespannung beim Schreibvorgang, fehlerhafte Flashtool-Hardware, mechanische Vorschäden am Fahrzeug oder ungeeignete Kraftstoffqualitäten (z. B. weniger als 98/102 Oktan bei hochverdichtenden Benzin-Stage-Setups) zurückzuführen sind.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (München).